Erste-Hilfe Kurse
Die gesetzlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger verpflichten Unternehmen dazu, eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern im Betrieb zu benennen und regelmäßig aus- bzw. fortbilden zu lassen. Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie der DGUV Grundsatz 304-001.
Als Ermächtigte Stelle unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen. Unsere Erste-Hilfe Aus-& und Fortbildungen entsprechen den aktuellen Vorgaben der DGUV und werden durch qualifizierte, ermächtigte Ausbilder durchgeführt. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Vermittlung, realitätsnahe Fallbeispiele und einen hohen Praxisanteil.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen:
Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer gemäß DGUV Vorschrift 1 und
Erste-Hilfe-Fortbildungen (Auffrischung) entsprechend den vorgeschriebenen Fristen für:
- Betriebe aller Branchen (Unternehmen, Handwerk, Industrie)
- Verwaltungen & öffentliche Einrichtungen
- Pflegeeinrichtungen & Seniorenheime, sofern kein Fokus auf Kinder
Gerne beraten wir Sie bei der Planung und Organisation der erforderlichen Schulungen in Ihrem Unternehmen.
Ihr Vorteil
Mit unseren Schulungen erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben – Sie stärken zugleich die Handlungssicherheit Ihrer Mitarbeitenden im Notfall.
Denn schnelle und kompetente Erste Hilfe kann entscheidend sein.
Ihr Ansprechpartner
Kevin Terhart
Teamleitung
- 02861/80933-102
- k.terhart@bgmf.de