Betriebliche Impfungen

Sollten Mitarbeitende aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sein (z.B. durch das Arbeitsumfeld oder Auslandsaufenthalte), so sieht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die Pflicht für betriebliche Impfungen vor (§ 6 Abs. 2 S. 3 ArbMedVV). Unabhängig der gesetzlichen Bestimmungen, können Sie Ihren Mitarbeitenden zudem weitere Impfungen anbieten (z.B. Grippe- oder Coronaschutzimpfung).

Impfungen

Gerne klären wir Sie über die notwendigen Impfungen entsprechend Ihrer Branche und Ihres Tätigkeitsfeldes auf.

Gegen die folgenden Krankheiten und Infektionen impfen wir am häufigsten:

Betriebliche_Impfungen

Ihre Ansprechpartnerin

Edeltraud Denne

Teamleitung