Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet die Unternehmen je nach Gefährdung des Mitarbeitenden zur regelmäßigen Durchführung von arbeitsplatzabhängigen Vorsorgen. Bei begründeten Fällen muss auch auf Wunsch eines Mitarbeitenden eine Arbeitsmedizinische Vorsorge (ehemalige G-Grundsätze) durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie und führen diese Vorsorgen nach den Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Sie durch.
Vorsorgen
Wir können in unserem Hause alle Vorsorgen (ehemalige G-Grundsätze) für Sie durchführen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Maßnahme für Ihre Mitarbeitenden.
Hier ist ein Überblick über die gängigsten Vorsorgen:
- Lärm (ehemals G20)
- Bildschirmarbeit (ehemals G37)
- Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42)
Ihre Ansprechpartnerin
Edeltraud Denne
Teamleitung
- 02861/80933-106
- e.denne@bm-alamed.de