Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Mitarbeitende im Zeitraum von 12 Monaten länger als 6 Wochen krankgeschrieben (egal ob am Stück oder aufgeteilt), so muss der Arbeitgeber Ihm nach § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Mit den BEM-Gesprächen soll die strukturierte Wiedereingliederung in den Betrieb ermöglicht werden und einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. 

Maßnahmen

Mit der Erfahrung aus 30 Jahren Betriebs-/Arbeitsmedizin und der Expertise unserer Betriebsärzt*innen tragen wir maßgeblich zum Erfolg Ihrer BEM-Prozesse bei. Mögliche Maßnahmen im Rahmen des BEMs, bei denen wir Sie unterstützen und beraten, sind:

Maßnahmen_Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ihre Ansprechpartnerin

Edeltraud Denne

Teamleitung

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